Als braver Steuerzahler versucht man natürlich immer alles richtig zu machen bei der Steuererklärung. Gewissenhaft füllt man die Formulare aus oder noch besser: Man gibt das alles an einen Steuerberater weiter. Der Mann kennt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und wird schon wissen, wie ich meine Steuern am besten spare ohne dabei eine rechtliche Grenze zu übertreten. Und dann kann ich auch als Unternehmer jeder Steuerprüfung ganz gelassen abwarten. Es kann aber auch ganz anders laufen und am Ende steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum. Jeder Mensch macht Fehler und das kann auch bei der Steuer passieren. Und ist nun ein solcher Vorwurf gerechtfertigt oder nicht? Eine Frage die man als Laie gar nicht abschließend beantworten kann.
Nun könnte man sich durch die Gesetzestexte des Steuerrechts arbeiten, um herauszufinden, was denn nun an dem Vorwurf wirklich dran ist. Oder ich suche einen Fachanwalt für Steuerstrafrecht. In Berlin und Hamburg bietet sich hierfür der Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt an. Herr Hildebrandt ist Fachanwalt für Steuerrecht und für Strafrecht. Und das sind auch genau jene Disziplinen, die beim Steuerstrafrecht aufeinandertreffen. Auf der Webseite der Kanzlei Hildebrandt können Sie sich über die Schwerpunkte der Arbeit von Herrn Hildebrandt informieren. Rechtsanwalt Hildebrandt steht Ihnen im Falle einer Beschlagnahme oder einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung oder die Zollfahndung zur Seite. Auch bei einer Anordnung eines Vermögensarrests können Sie auf die Hilfe von Torsten Hildebrandt setzen. Sie bekommen Unterstützung nach der Zustellung eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift. Die Kanzlei Hildebrandt übernimmt Ihre Verteidigung vor dem Strafgericht und die Vertretung im gerichtlichen Steuerstreit. Und Sie können mit Herrn Hildebrandt auch die Frage klären, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige im Einzelfall noch sinnvoll ist. Hierfür wurden die gesetzlichen Grundlagen im Jahre 2015 erheblich verschärft.